Unser Service für den KFZ Export via Ausfuhrkennzeichen
Das Ausfuhrkennzeichen (auch: Exportkennzeichen oder Zollkennzeichen) ist ein amtliches Kfz-kennzeichen für Fahrzeuge, welche sich mit eigenem Antrieb fortbewegen können und ausgeführt (exportiert) werden sollen. Das Zollkennzeichen hat eine Gültigkeit von 15, 30, 90, 180 Tagen oder bis zu einem Jahr.
Nehmen sie heute noch Kontakt mit uns auf und wir erstellen ihnen ein Angebot speziell auf ihre Bedürfnisse angepasst.
Altötting, Bad Tölz, Ebersberg, Erding, Landshut, Miesbach, München, Mühldorf am Inn, Zulassungsstelle Rosenheim Stadt und Land, Starnberg aber auch eine Bundesweite Zulassung ist möglich.
bei Firmen und Vereinen: Firma:
Handelsregisterauszug, Gewerbeanmeldung und Ausweis der verantwortlichen und laut HR unterschriftsberechtigten Person (Geschäftsführer, Prokurist) .
Verein:
Vereinsregisterauszug (VR) und Ausweis der verantwortlichen und laut VR unterschriftsberechtigten Person (Vorstand)